Seit mehr als einem Jahr baue ich mit meinem Team mit trust4money.de ein System auf, das die Lücke zwischen echter Selbstsouveränität und institutioneller Sicherheit schließt. Unsere Trust-Custody-Varianten – Single, Light, Performance und Ultimate – haben bereits vielen Privatkunden, Familien und Organisationen geholfen, ihre Bitcoin und digitale Assets sicher zu halten, ohne die volle Kontrolle aus der Hand zu geben. Jede Stufe baut auf der vorherigen auf: Von der reinen revisionssicheren Verwahrung verschlüsselter Komponenten über mehrheitliche Entscheidungen bis hin zur absoluten Einstimmigkeit aller Beteiligten.
Doch je tiefer wir in Gespräche mit Banken, Family Offices und Stiftungen eintauchen, desto klarer wird ein zentrales, bisher ungelöstes Problem: Selbst bei den strengsten Modellen bleibt ein Restrisiko, dass fremde Vermögen missbraucht werden – durch unkontrollierte Transaktionen, interne Spekulation oder im Worst-Case einer Insolvenz.
Denken Sie an die großen Kollapse der vergangenen Jahre. Kundengelder wurden verliehen, umgetauscht, verspekuliert – und am Ende bekamen die Eigentümer nicht ihre Original-Bitcoin zurück, sondern irgendein Äquivalent in Fiat oder gar nichts. Selbst bei vollständig segregierten Wallets, wie sie die BaFin im Kryptoverwahrgeschäft fordert, fehlt oft die harte Durchsetzbarkeit: Der Verwahrer kann Assets bewegen, solange er sie „nur verwaltet“. Im Insolvenzfall droht Netting, Auszahlung in Euro oder andere Assets. Für jemanden, der Bitcoin als langfristige Wertaufbewahrung sieht – vielleicht sogar als digitales Gold für Generationen – ist das inakzeptabel. Regulatoren wie BaFin und die EU mit MiCAR fordern mehr Schutz, aber die Praxis hinkt hinterher.
Genau hier setzt unsere neueste Entwicklung an:
Endless Trust Custody.
Endless baut direkt auf dem Ultimate-Modell auf – also dem 3-von-3-Prinzip mit Notar plus zwei unabhängigen Treuhändern und absoluter Einstimmigkeit für jede Transaktion und jede Schlüsselrekonstruktion. Doch wir gehen entscheidend weiter: Wir führen eine vertraglich fixierte, notariell beglaubigte Zweck- und Empfängerbindung ein. Jede ausgehende Transaktion muss einem vorher klar definierten, unveränderbaren Zweck entsprechen. Und sie darf ausschließlich an vorab festgelegte, autorisierte Empfänger gehen. Der Treuhänder prüft nicht nur die Einstimmigkeit, sondern auch die Zweckerfüllung – und verfügt über eine echte Sperrminorität. Passt die Transaktion nicht zum vereinbarten Zweck? Dann blockiert er. Das ist neu im Markt: Der Treuhänder erhält erstmals eine aktive Prüfpflicht, die über reine Konsens-Mechaniken hinausgeht.
Der rechtliche Rahmen dafür ist in Deutschland solide verankert. Zweckbindung ist ein klassisches Instrument des Treuhandrechts (§ 675 BGB und folgende). In Kombination mit notarieller Beglaubigung wird sie zu einem starken, gerichtlich durchsetzbaren Regelwerk.
MiCAR und die BaFin-Praxis zum Kryptoverwahrgeschäft verlangen ohnehin strenge Segregation und Kundenschutz – Endless erfüllt das und geht darüber hinaus, indem es echte Governance für Fremdvermögen schafft. Alles läuft über unser bewährtes SeedPro-System: Der Seed wird nicht als Klartext gespeichert, sondern mit KeySplit in verschlüsselte Positionscodes umgewandelt, auf sichere Weise verteilt und nur bei Erfüllung aller Bedingungen rekonstruiert. Non-custodial im Kern, aber mit institutioneller Governance.