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MiCAR* berücksichtigt die dritte Verwahrungsform (noch) nicht:
Hybride Custody* – sicherer & günstiger als Full-Custody
MiCAR* und die (noch) unberücksichtigte dritte Möglichkeit:
Hybride Verwahrung* Einfacher, sicherer und zukunftsfähig
Von Torsten Schmitz, CEO & Gründer von trust4money.de Böblingen, Januar 2026
Die EU‒Regulierung MiCAR* schützt Kunden bei der Verwahrung von Kryptowährungen das ist gut und wichtig. Aber sie kennt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder der Kunde kontrolliert alles selbst (Self‒Custody), oder der Anbieter hat die volle Kontrolle (klassische Fremdverwahrung). Eine dritte, viel cleverere Variante fehlt komplett: Hybride Verwahrungsmodelle*, bei denen die Kontrolle geteilt wird
niemand hat allein die Schlüssel oder kann allein Geld bewegen.
Solche hybriden Systeme (wie unser SeedPro bei trust4money.de) sind technisch einfacher und sicherer als die strengen Regeln für volle Fremdverwahrung. Es gibt keine „eine Stelle“, die alles gefährden könnte viele Risiken sind von vornherein ausgeschlossen. Deshalb braucht man nicht alle teuren und komplizierten Schutzmaßnahmen, die MiCAR für traditionelle Anbieter vorschreibt.
Das könnte in Zukunft auch normale Banken oder andere Finanzinstitute motivieren, digitale Assets ihrer Kunden sicher zu verwahren. Sie müssten dann vielleicht nur eine „MiCAR light“‒Version erfüllen viel günstiger, schneller und weniger bürokratisch. Am Ende profitieren alle: Mehr Anbieter, bessere Sicherheit, niedrigere Kosten für Kunden.
1. Sichtweise trust4money
Als jemand, der sich intensiv mit der sicheren Verwahrung von Krypto‒Assets auseinandersetzt, betrachten wir die Markets in Crypto‒Assets Regulation (MiCAR, Regulation (EU) 2023/1114) als einen wichtigen Schritt zur Schaffung von Vertrauen und Stabilität im europäischen Crypto‒Markt. Seit ihrer vollständigen Anwendbarkeit ab Ende 2024 mit Übergangsfristen, die bis Mitte 2026 laufen legt MiCAR klare Regeln für Crypto‒Asset Service Provider (CASPs*) fest, insbesondere im Bereich der Custody und Administration von Crypto‒Assets im Auftrag von Kunden (Artikel 3, Abs. 1, Nr. 17). Die Verordnung zielt darauf ab, Kunden vor Risiken wie Missbrauch, Insolvenz oder Cyber‒Angriffen zu schützen, was lobenswert ist.
Allerdings basiert MiCAR unserer Ansicht nach auf einer binären Weltsicht: Entweder Self‒Custody, bei der der Kunde die volle Hoheit über seine Keys hat, oder Fremd‒Custody, bei der der Anbieter die vollständige Kontrolle übernimmt. Diese Dichotomie führt zu umfangreichen Anforderungen, die in Artikel 75 detailliert beschrieben werden. Was die Verordnung möglicherweise übersieht vielleicht aus Unkenntnis über innovative Technologien zum Zeitpunkt der Erstellung ist eine dritte Variante:
2. Hybride Verwahrungsmodelle* mit geteilter Hoheit.
Systeme wie unser SeedPro bei trust4money.de nutzen Key-Splitting-Verfahren (z. B. basierend auf Unique Seed Positional Encoding, USPE*), notarisiert beglaubigte Multi-Party-Strukturen und Governance-Regeln, die sicherstellen, dass keine einzelne Partei allein transagieren oder Keys rekonstruieren kann. Das schafft "No Single Point of Failure" und minimiert Risiken per Design.
In diesem Beitrag möchte ich diese Sichtweise teilen, ohne zu behaupten, dass sie bereits offiziell abgestimmt ist. Stattdessen schlage ich vor, die MiCAR-Anforderungen punktuell zu betrachten und sie mit hybriden Modellen zu vergleichen.
Anforderungen MiCAR aus Artikel 75
Basierend auf Branchenentwicklungen bis 2026 einschließlich zunehmender Anerkennung von Multi‒Party Computation (MPC*) und hybriden Ansätzen könnte eine Ergänzung der Verordnung Innovation fördern, ohne den Kundenschutz zu schwächen.
Lassen Sie uns die einzelnen Anforderungen aus Artikel 75 durchgehen und diskutieren, warum sie in hybriden Szenarien potenziell überzogen oder anpassbar sein könnten.
1. Kundenvertrag: Schriftliche Vereinbarung mit detaillierten Angaben
Was MiCAR verlangt: Einen schriftlichen Vertrag mit allen Infos zu Parteien, Service, Custody‒Policy, Gebühren, Recht usw. alles, um Transparenz zu schaffen und Kunden zu schützen. Bei hybriden Modellen: Bleibt wichtig, ist aber einfacher. Unsere notarisierten Verträge beschreiben schon die geteilte Kontrolle, das Onboarding (air‒gapped Wallet‒Generierung, ID‒Check, Protokollierung) und die Regeln für Transaktionen. Da niemand allein entscheiden kann, braucht man keine extra Klauseln gegen „Anbieter‒Missbrauch“. MiCAR denkt hier immer noch nur an volle Kontrolle beim Anbieter das passt nicht mehr.

2. Register der Positionen: Interne Buchführung pro Kunde
Was MiCAR verlangt: Ein detailliertes internes Register mit allen Balances und Transaktionen, sofortige Erfassung, Nachweispflichten um Manipulationen zu verhindern. Bei hybriden Modellen: Relevant, aber viel leichter: Transaktionen laufen nur mit Mehrheitszustimmung (z. B. 2‒of‒3), die Blockchain speichert alles unveränderbar, und notarisiert Logs sorgen für Transparenz. Kein Bedarf für strenge Anti‒Missbrauchs‒Nachweise, weil Missbrauch gar nicht möglich ist.

3. Custody‒Policy: Interne Richtlinie gegen Risiken
Was MiCAR verlangt: Eine feste Policy gegen Betrug, Hacker‒Angriffe usw., die Kunden auf Wunsch bekommen. Bei hybriden Modellen: Fast überflüssig. Key‒Splitting und geteilte Hoheit (Unique Seed Positional Encoding) machen Single Points of Failure unmöglich. Risiken sind von Haus aus minimiert keine zentrale Policy gegen „internen“ Zugriff nötig. MiCAR übersieht, dass moderne Technik das Problem löst, bevor es entsteht.

4. Ausübung von Rechten: Bei Forks oder Airdrops
Was MiCAR verlangt: Kunden müssen ihre Rechte ausüben können, neue Assets werden gutgeschrieben. Bei hybriden Modellen: Funktioniert automatisch über Partner, und geteilte Kontrolle verhindert, dass jemand Rechte einbehält. Der Schutz ist hier sogar besser als gefordert keine extra Maßnahmen nötig.

5. Quartalsberichte und Infos: Regelmäßige Updates an Kunden
Was MiCAR verlangt: Alle drei Monate Statements mit Balances, Werten, Transaktionen plus Infos bei Operationen. Bei hybriden Modellen: Stark reduziert. Transparenz kommt durch Multi‒Party‒Protokolle und Blockchain‒Tracking. Kunden sehen alles direkt Dashboards reichen oft aus, statt teurer Pflicht‒Reports.

6. Rückgabe der Assets: Schnelle Rückgabe
Was MiCAR verlangt: Klare Prozesse, damit Kunden schnell an ihre Assets kommen. Bei hybriden Modellen: Gar nicht vom Anbieter abhängig. Der Kunde behält durch geteilte Keys die Souveränität Rückgabe ist inherent möglich.

7. Trennung der Assets: Segregation für Insolvenz‒Schutz
Was MiCAR verlangt: Kundengelder strikt getrennt von eigenen, Schutz bei Pleite. Bei hybriden Modellen: Erfüllt automatisch durch externe, notarisiert geteilte Speicherung. Aber der harte Schutz gegen Anbieter‒Pleite ist unnötig, weil Keys verteilt sind Pleite eines Beteiligten gefährdet nichts.

8. Haftung: Für Verluste durch eigene Schuld
Was MiCAR verlangt: Anbieter haftet bei Schuld, begrenzt auf Marktwert. Bei hybriden Modellen: Risiken extrem niedrig durch Verteilung Haftung könnte fair geteilt werden, statt alles auf einen Anbieter zu legen.

9. Sub‒Custodians: Einsatz Dritter
Was MiCAR verlangt: Dritte müssen lizenziert sein, Kunden informiert. Bei hybriden Modellen: Passt gut Notare/Treuhänder sind reguliert, und das Modell ist oft license‒free, weil keine volle Custody vorliegt.
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MiCAR* Berücksichtigung hybrider Modelle eine Vision
MiCAR ist ein großer Schritt nach vorn, aber ihre binäre Perspektive könnte aus der Zeit vor weit verbreiteten MPC*- und Key-Splitting-Technologien stammen. Hybride Verwahrungsmodelle* mit geteilter Hoheit sind sicherer, einfacher und günstiger – und sie machen viele der strengen Regeln überflüssig.
MiCAR* light eine Variante an der wir arbeiten
Das könnte den Markt öffnen: Banken und traditionelle Institute könnten viel leichter einsteigen, digitale Assets schützen und eine „MiCAR* light“-Variante nutzen. Weniger Bürokratie, mehr Innovation, besserer Schutz für alle. Das ist meine persönliche Einschätzung – keine offizielle Meinung. Aber ich denke, es lohnt sich, darüber zu reden. Was halten Sie davon? Teilen Sie gerne Ihre Gedanken in den Kommentaren.
FAQ & Begriffserklärung
Digitale Assets und ihre Verordnungen haben eine Reihe von Fachbegriffen, die wir hier erläutern.
verwendeter Fachbegriff: *MiCAR
verwendeter Fachbegriff: *Hybride Verwahrung
Was ist ein *CASP = Crypto-Asset Service Provider?
Was ist Unique Seed Positional Encoding (*USPE)?
Was ist Multi-Party Computation (*MPC)?
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