In der Welt der Kryptowährungen wie Bitcoin dreht sich vieles um Freiheit und Dezentralisierung – doch wenn es um Steuern geht, schlägt das Finanzamt zu. Basierend auf dem aktualisierten BMF-Schreiben vom März 2025, das die Regeln aus 2022 präzisiert, erklären wir in diesem Blogbeitrag, wie Privatanleger ihre Gewinne richtig versteuern.
Ob Holding-Strategien, Freigrenzen oder Staking: Hier finden Sie alles Wichtige, um Bußgelder zu vermeiden. Hinweis: Das ist keine Steuerberatung – konsultieren Sie immer einen Fachmann!
Wie werden Kryptowährungen steuerlich klassifiziert?
Kryptowerte wie Bitcoin, Ether oder NFTs gelten in Deutschland nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, sondern als "anderes Wirtschaftsgut" (§ 23 EStG). Sie fallen unter private Veräußerungsgeschäfte für Privatpersonen – im Gegensatz zu Aktien, bei denen die Abgeltungsteuer (25 % plus Solidaritätszuschlag) greift. Stattdessen werden Gewinne mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz (0–45 % plus Soli) besteuert. Das BMF teilt sie in Typen ein: Zahlungstokens (z. B. Bitcoin für Spekulation), Utility‒Tokens (für Nutzungsrechte) und Security‒Tokens (ähnlich Wertpapieren). Hybride Formen werden nach tatsächlicher Nutzung bewertet.
Ein Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofs aus 2022 (IX R 3/22) bestätigte: Gewinne sind steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres realisiert werden. Für Unternehmen zählen Kryptos zum Betriebsvermögen und unterliegen anderen Regeln ohne Spekulationsfrist.
Wann müssen Sie Steuern zahlen? Die Haltedauer‒Regel
Der Schlüssel zur Steuerfreiheit ist die Haltedauer: Halten Sie Ihre Coins länger als ein Jahr in Ihrer Wallet, sind Verkaufsgewinne steuerfrei – das gilt auch für Tausch in andere Kryptos oder Fiat-Währungen. Innerhalb eines Jahres (Spekulationsfrist) wird der Gewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten) voll besteuert. Anders als früher diskutiert, gibt es keine Verlängerung auf 10 Jahre für Zahlungstokens.
Tipp für HODLer: Langes Halten spart Steuern! Aber Achtung: Jeder Tausch (z. B. Altcoin in Bitcoin) zählt als Veräußerung und löst Steuer aus, wenn die Frist nicht erfüllt ist.
Die Freigrenze: Ab wann wird's teuer?
Gute Nachrichten: Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte wurde ab 2024 auf 1.000 € pro Jahr angehoben (vorher 600 €). Bleiben Ihre Gesamtgewinne darunter, sind sie steuerfrei. Überschreiten Sie die Grenze auch nur um einen Cent, muss der gesamte Gewinn versteuert werden – es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Für andere Einkünfte (z. B. aus Staking) gilt eine separate Grenze von 256 €.
Staking, Lending und Mining: Neue Klarstellungen
Staking/Lending: Erträge (z. B. Rewards) gelten als "sonstige Einkünfte" (§ 22 Nr. 3 EStG) und sind beim Erhalt (Marktwert) steuerpflichtig. Bei gewerblicher Nutzung: Betriebseinkünfte. Mining/Forging: Block-Rewards und Fees sind einkommensteuerpflichtig – als Gewerbeeinkünfte bei nachhaltiger Aktivität oder sonstige Einkünfte sonst. Masternodes fallen ähnlich darunter. Diese Einkünfte haben eine eigene einjährige Frist für spätere Verkäufe.
So berechnen Sie Ihren Gewinn
Kaufen Sie Coins zu unterschiedlichen Preisen? Nutzen Sie FIFO (First In, First Out: Zuerst gekaufte werden als zuerst verkauft betrachtet) oder individuelle Nachverfolgung pro Wallet. LIFO (Last In, First Out) ist möglich, aber Finanzämter bevorzugen FIFO. Sobald Sie eine Methode wählen, bleiben Sie dabei – pro Wallet, bis alle Coins eines Typs verkauft sind. Bewerten Sie zum Marktwert (z. B. via CoinMarketCap) am Transaktionszeitpunkt. Tägliche Durchschnittskurse sind erlaubt, wenn konsistent.
Absetzbare Kosten und Verluste
Gebühren für Börsen (z. B. Binance, Kraken), Wallets oder Transaktionen können abgezogen werden. Verluste aus Krypto-Handel verrechnen Sie mit Gewinnen aus demselben oder Folgejahren (Verlustvortrag). Für Miner: Strom- und Hardware-Kosten sind Werbungskosten.
Dokumentation: Strengere Pflichten ab 2025
Das BMF fordert detaillierte Nachweise: Transaktionshistorien, Wallet-Übersichten, Preise in €, Methoden und sogar öffentliche Keys für Prüfungen. Bei hohen Einkünften (> 500.000 €, ab 2027 > 750.000 €) müssen Unterlagen 6 Jahre aufbewahrt werden. Tools wie Blockpit oder CoinTracking helfen bei der Erstellung plausibler Reports.
Wo melden Sie die Gewinne?
Tragen Sie alles in der Anlage SO Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Ab 2026 melden Plattformen Transaktionen automatisch (DAC8-Richtlinie).
Fazit: Steuern sparen und Risiken minimieren
Mit der Aktualisierung 2025 bleiben die Grundregeln stabil, aber Dokumentation wird entscheidend – ein Versehen kann teuer werden. Halten Sie langfristig, nutzen Sie die Freigrenze und tracken Sie alles penibel.