1. Onboarding* als Herausforderung
Ich habe lange darüber nachgedacht, und ich glaube, der springende Punkt liegt in der Komplexität und im menschlichen Faktor. Eine echte hybride Form erfordert ein dokumentiertes, überwachtes Onboarding*. Jemand muss die Wallet-Einrichtung (air-gapped), die Übertragung der Seed-Wörter auf SeedPro mit KeyCodes der Seedliste, die Verteilung der Codes auf NFC-Cards oder Verträge und die verbindliche Vernichtung der Original-Seed-Phrase protokollieren. Das geht nur durch qualifizierte Menschen wie unsere Certified Bitcoin Security Professionals (CBSP) – keine App oder KI kann das ersetzen, weil es um Nachweis geht: Zu keinem Zeitpunkt darf eine Partei allein die Seed-Wörter kennen oder Transfers durchführen. Abschließend braucht es eine neutrale Instanz (Treuhänder oder Notar) für die Bestätigung oder Beglaubigung. Ohne das wäre das Ganze nicht revisionssicher und rechtssicher – aber genau das macht hybride Modelle so robust.
2. Die individuelle Vertragsgestaltung
Der Vertrag zwischen den Teilnehmern muss hochindividuell sein: Wer bekommt welche Rolle? Die Zuteilung muss einvernehmlich passieren, inklusive Verhandlungen zu Regeln, Stimmprinzipien und Verantwortlichkeiten. Diese Rolleninhaber tragen eine große Bürde: Geheimhaltung, persönliche Verwahrung und sogar Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch. Das ist nicht für jeden attraktiv – es erfordert Verantwortungsbewusste, die bereit sind, mitzuwirken.
3. Verantwortung und Aufwand Anderen überlassen
Menschen sind gewöhnt, Verantwortung abzugeben – Fremdverwahrung ist so verlockend, weil „andere machen alles“ (trotz Risiken wie Hacks, Insolvenz oder ausländische Anbieter). Bei hybrider Verwahrung gibt es mindestens vier Termine: Analyse und Festlegung der Rollen und Vertragsinhalte, Beglaubigungstermin beim Notar oder Finalisierung mit Treuhänder, Onboarding mit Wallet- und SeedPro-Setup sowie Revision (jährlich oder alle 24 Monate). Das ist ein ganz schöner Aufwand – und für „bequeme“ Menschen unattraktiv. Sie wählen lieber den einfachsten Weg: Keys abgeben und hoffen, dass alles gutgeht.
4. Zusammenarbeit mit Partnern
Hybrid wird erst relevant, wenn Self-Custody zu riskant ist (z. B. Verlustangst, Erbfall-Probleme) oder Fremdverwahrung zu suspekt wirkt (unbekannte Anbieter, regulatorische Hürden, Single Point of Failure*). Man muss schon mit Anwälten, Notaren, Treuhändern oder Banken vertraut sein – oder unter großen Zwängen stehen (Compliance, Revision*, Verantwortung). Für Unternehmen, Family Offices, Banken oder Börsen scheidet eigentlich alles außer hybride Verwahrung aus: Aufgrund von Sorgfaltspflichten (Transparenz, Vermögensschutz, Unternehmenseigentum) ist eine geteilte, revisionssichere Hoheit der einzig vernünftige Weg. Hier überwiegt der Nutzen bei weitem den Aufwand.
5. Historische Trägheit
Warum gibt es diese Mischform nicht längst? Historische Trägheit spielt eine Rolle: Bitcoin startete als cypherpunk-Projekt mit maximaler Selbstermächtigung, während die Custody-Industrie das Gegenteil verkaufte. Regulatorische Bequemlichkeit tut ihr Übriges: MiCAR* und andere Aufsichtsbehörden haben sich an der klaren Dichotomie orientiert, weil zwei Kategorien einfacher zu regulieren sind als eine nuancierte dritte Form.
6. Wirtschaftliche Anreize
Und wirtschaftliche Anreize tun ein Übriges: Exchanges verdienen am meisten bei voller Kontrolle, Self-Custody-Wallets bei einmaligen Verkäufen – ein echtes Rollen-Modell mit geteilter Hoheit ist für viele Player unattraktiv, weil es weniger zentrale Monetarisierung bedeutet.
In einer Welt, wo viele „andere machen lassen“ bevorzugen, bleibt Hybrid solange ein Nischenthema – bis die Risiken zu groß werden. Bei trust4money ändern wir das: Mit SeedPro, USPE, CBSP*-Beratung und Trust Custody machen wir hybride Verwahrung zugänglich, sicher und MiCAR*-konform. Es ist nicht der einfachste Weg – aber der beste für die, die Verantwortung teilen wollen.
Das ist meine Einschätzung – was denken Sie? Teilen Sie gerne Ihre Gedanken mit uns oder buchen Sie ein unverbindliches Gespräch: