Haftungsrisiken & Aufklärungspflichten bei Bitcoin

Haftungs

Risiken

Bitcoin steht für Selbstbestimmung, Dezentralität und Freiheit – aber auch für Eigenverantwortung. Wer seine privaten Schlüssel selbst verwahrt, wird zur eigenen Bank.
Doch was nach digitaler Unabhängigkeit klingt, bringt enorme Risiken mit sich, wenn Wissen, Aufklärung und Schulung fehlen.
Bitcoin ist ein selbstverwahrtes, nicht reversibles digitales Asset. Es gibt keinen „Kundendienst“, keine Rückabwicklung, keinen Passwort-Reset. Wer seine Seed Phrase oder den privaten Schlüssel verliert, verliert sein Vermögen – endgültig. Diese Endgültigkeit führt für Anbieter zu einer gesetzlich erweiterten Aufklärungspflicht. Die Risiken sind europaweit Verbraucherschutz relevant.
Hypotetische Haftungsfälle
Typische mögliche Szenarien, in denen Wallet-Anbieter, Banken, Börsen oder Treuhänder aufgrund unzureichender Aufklärung haften können. Es verdeutlicht die erweiterte Aufklärungspflicht, die besonderen Risiken bei der Selbstverwahrung von Bitcoin und die rechtlichen Konsequenzen bei Pflichtverletzungen.
hypotetischer Fall 1
mit Haftungsrisiko

Fall 1.

Verlust durch unzureichende Wallet‒Aufklärung
Sachverhalt:
Ein Endkunde erhält von einem Anbieter ein Hardware-Wallet und wird lediglich instruiert, Wallet und Seed-Phrase sicher aufzubewahren. Konkrete Hinweise zu Mehrfachsicherung oder Split-Key-Verfahren fehlen. Der Kunde verliert die Seed-Phrase durch ein Versehen (z. B. versehentliches Wegwerfen, Verlust im Haushalt).
Pflichtverletzungen:
Anbieter hat nicht auf die irreversiblen Folgen des Seed-Verlustes hingewiesen. Keine Aufklärung über Split-Key / Mehrfachsicherungen oder Risikoverteilung.
Rechtliche Bewertung / Haftung:
Verstoß gegen §241 II BGB (Schutzpflichten) und §311 II BGB (culpa in contrahendo). Schadensersatzpflicht möglich (§280 BGB).
Prävention:
Klare Kommunikation über irreversible Risiken. Empfehlung von Mehrfachsicherungssystemen (SeedPro, Treuhänder).
Fall 2.
Bankschließfach unlizenzierte Verwahrung
Sachverhalt:
Ein Kunde lagert seine Seed-Phrase in einem Bankschließfach, das vom Anbieter als „sichere Verwahrung“ beworben wird. Tatsächlich handelt es sich um zentral gelagerte Seeds, und der Anbieter besitzt keine BaFin-Lizenz zur Kryptoverwahrung (§1 Abs.1a Nr.6 KWG). Beim Auflösen des Schließfaches wird die Seed-Phrase an der Eingangstür von einem Dieb entwendet.
Pflichtverletzungen:
Verwahrer besitzt keine Lizenz, verstößt gegen das Kryptoverwahrgesetz. Fehlende organisatorische Maßnahmen: Stresstests, EDV-Sicherheit, Geldwäschebeauftragter, Ablaufdokumentation (Aufwand~300 Tsd. €).
Rechtliche Konsequenzen:
Straf- und zivilrechtliche Haftung für Geschäftsführer und Vorstand. Schadensersatzpflicht gegenüber Kunden.
Prävention:
Nur lizenzierte Kryptoverwahrer einsetzen. Standardisierte Sicherheits- und Aufklärungsprozesse implementieren.
hypotetischer Fall 2
mit Haftungsrisiken
hypotetischer Fall 3
mit Haftungsrisiko

Fall 3.

Familienkonflikt & unsichere Wallet‒Verwahrung
Sachverhalt:
Ein Ehepaar trennt sich, verwaltet gemeinsam Wallets mit Seed-Phrase. Die Frau beschlagnahmt Wallets als Pfand. Anwalt nimmt Wallets zur Verwahrung an. Kanzleikollege entwendet die Wallets und transferiert den Wert auf eigenes Wallet.
Pflichtverletzungen:
Anwalt/Kanzlei: Annahme ohne BaFin-Lizenz → Kryptoverwahrgesetz verletzt. Wallet-Hersteller: Keine Aufklärung über familienfreundliche Sicherungsvarianten (Split-Key, SeedPro). Frau: Eigenmächtige Beschlagnahmung kann Haftung begründen.
Rechtliche Bewertung / Haftung:
Anwalt: straf- und zivilrechtliche Haftung. Frau: mögliche Haftung gegenüber Ehemann (Gefährdung Vermögen). Wallet-Hersteller: zivilrechtliche Schadensersatzpflicht.
Prävention:
Treuhandlösungen, Split-Key-Varianten, dokumentierte Rollenverteilung. Aufklärungspflicht auch bei familiären Verwahrungen.
Fall 4.
Erpressung Hardware‒Wallet
Sachverhalt:
Ein Kunde richtet ein Börsenkonto ein und verwendet ein Hardware-Wallet. Ab 1.000 € wird empfohlen, Überhänge von je 1.000 € auf das Wallet zu übertragen. Ihm wird nur gesagt, Wallet und PIN sicher aufzubewahren. Auf dem Nachhauseweg wird er erpresst, Wallet und PIN werden erzwungen.
Pflichtverletzungen:
Wallet-Hersteller hat nicht über Erpressungsrisiken aufgeklärt. Keine Hinweise auf Trennung von Wallet und PIN oder zeitverzögerte Backup-Funktionen. Optionen wie Split-Key-Verfahren SeedPro wurden nicht vermittelt.
Rechtliche Konsequenzen:
Anbieter haftbar wegen unterlassener Aufklärung (§241 II BGB). Kunde erleidet wirtschaftlichen Schaden.
Prävention:
Empfehlung von Mehrfachsicherungen, zeitverzögerten Backups, Trennung Wallet/PIN. Aufklärung über Erpressungsrisiken bei auffälligem Vermögen.
hypotetischer Fall 4
mit Haftungsrisiken
hypotetischer Fall 5
mit Haftungsrisiko

Fall 5.

Unternehmen fehlende Transaktionsnachweise
Sachverhalt:
Ein Unternehmen besitzt Bitcoin auf mehreren Wallets. Als es später versucht, Bitcoin von seinen Wallets über die Börse auf das Unternehmenskonto auszucashen, verlangt die Bank die Vorlage vollständiger Transaktionsdaten, Wallet-Historien und Herkunftsnachweise. Ohne diese Unterlagen wird der Betrag eingefroren und bleibt unzugänglich.
Pflichtverletzungen:
Börse / Wallet-Anbieter hat keine ausreichende Aufklärung über steuerliche und regulatorische Pflichten gegeben. Keine Hinweise, dass Unternehmen Transaktionsnachweise und Herkunftsdokumentation führen müssen.
Rechtliche Bewertung / Haftung:
Anbieter kann gemäß Verbraucherschutzrecht und §241 II BGB haftbar sein. Unternehmen erleidet finanziellen Schaden durch eingefrorene Gelder.
Prävention:
Pflichtinformationen zu steuerlicher Dokumentation, Nachweisführung und regulatorischen Anforderungen bereitstellen. Schulungen für Unternehmenskunden.
Fall 6.
Naturkatastrophe & Seedverlust
Sachverhalt:
Sachverhalt: Seedphrase auf Stahlplatte wird bei Hochwasser weg geschwemmt. Hardware-Wallet liegt unversehrt, PIN vergessen. Dritter findet Seed, transferiert Bitcoin. Forderung nach Finderlohn.
Pflichtverletzungen:
Wallet-/Seed-Hersteller: unzureichende Aufklärung über Naturkatastrophen, Risiken, Mehrfachsicherung. Keine Hinweise zu Split-Key / SeedPro / geografisch getrennten Backups.
Rechtliche Konsequenzen:
Haftung wegen unterlassener Aufklärung (§241 II, §311 II BGB). Kunde erleidet wirtschaftlichen Schaden, finderrechtlich ungesichert.
Prävention:
Split-Key-Verfahren, geografisch getrennte Backups. Aufklärung über irreversible Risiken bei Naturkatastrophen.
hypotetischer Fall 6
mit Haftungsrisiken
Hypotetische Aufklärungspflichten
Typische mögliche Bereiche, in denen Wallet-Anbieter, Banken, Börsen oder Treuhänder aufgrund verletzter Aufklärungspflichten haften können. Es verdeutlicht die erweiterte Aufklärungspflicht, die besonderen Risiken bei der Selbstverwahrung von Bitcoin und die rechtlichen Konsequenzen bei Pflichtverletzungen.
Aufklärungspflicht Behörden.
Unwissend Fehler begangen bei der Deklarierung von Kryptovermögen? Das ist leider keine Kleinigkeit und kann zu erheblichen Problemen führen.
Mittelherkunft, Transaktionshistorie - wann was von wem zu wem geschickt wurde und wie lange die Werte bei wem lagen. Alles Geheimnisse?
Mitnichten!
Durch AMLA, MiCa, und Organisationen, wie OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) die CARF (Crypto Asset Reporting Framework) die als Meldesystem zwischen internationale Banken, Börsen und Finanzbehörden fungiert, wird jeder Transfer transparent. Von Bank zu Börse und zurück oder aufs Wallet.
wo beginnt die vorvertragliche Pflicht zur Aufklärung von Anbieter?
Aufklärungspflicht Verwahrer.
mal eben das Wallet und Schlüssel in Tresoren einlagern? ..mitnichten!
Verwahrer benötigen wie jeder andere, der Schlüssel gewerblich für andere verwahrt eine teure und aufwändige behördliche Erlaubnis dazu.
Du denkst, Dein Verwahrer hat das und glaubst, Dein Kryptovermögen ist bei ihm versichert? Frag nach! Eine Versicherung bezieht sich immer allein auf den Materialwert des Wallets, nicht auf das gespeicherte Vermögen.
Gesetzlich legal dürfen von Anbietern nur Walllets ohne PIN und jedenfalls keine Seedphrasen verwahrt werden. Geregelt ist das erlaubnispflichtige Krypto-verwahrgeschäft in Deutschland durch BaFin §1 Abs.1a Satz2 Nr.6 KWG) und FINMA und FMA in Schweiz und Österreich durch MiCAR.
wo beginnt die vorvertragliche Pflicht zur Aufklärung von Anbieter?
Aufklärungspflicht Vertraute.
Eines der größten Risiken für Krypto-vermögen lauert dort, wo man es am Wenigsten erwartet. Im persönlichen Umfeld mit bekannten Menschen.
Konflikte mit Kollegen, Kindern, Verwandten, Ehepartner führen häufig zu Zerwürfnissen, Scheidungen oder Entlassungen.
Krypto-Mitwisser können schnell zum Hauptrisiko für versteckte Schlüssel werden, was in (Rechts-) Streit, Manipulation, Erpressung und Diebstahl enden kann.
wo beginnt die vorvertragliche Pflicht zur Aufklärung von Anbieter?
Aufklärungspflicht Natur Gewalt.
Niemand weiß, ob und wann es einen erwischt und die Natur mit Gewalt zuschlägt.
Wenn es allerdings passiert, zählt nur die Vorsorge. Denn nach Gewalten bleibt meistens nicht viel Übrig. Versicherungen für Krypto? Fehlanzeige! Es gibt Dein Krypto-Schutz oder nichts.
Passiert nicht so häufig? Stimmt zum Glück. Wenn Brände entstehen, Überschwemmungen, Lawinen oder Erbeben wirds heftig. Genauso bei Unruhen.
wo beginnt die vorvertragliche Pflicht zur Aufklärung von Anbieter?
Aufklärungspflicht Missbrauch.
Was ist leichter zu entwenden als selbstverwahrtes Kryptovermögen?
Langfinger haben es längst nicht mehr auf Wertgegenstände abgesehen, seit es Krypto gibt.
200 tsd. steigen jedes Jahr tagsüber in Gebäuden ein. Aber noch perfider sind kriminelle Strukturen und Schurkenstaaten. Sie erpressen, drohen, betrügen, täuschen und: - sie sind die Besten ihrer Art.
Zahlen? 2 - 5 - 9. Es sind die Milliardenschäden, die das FBI von 2022-2024 gemeldet hat. Nur für Kryptobetrug. Internetbetrug macht nochmal 16 aus. Milliarden. Pro Jahr. Allein in USA.
wo beginnt die vorvertragliche Pflicht zur Aufklärung von Anbieter?
Aufklärungspflicht Beschlagnahmung.
Seit Krypto einen hohen Gegenwert besitzt, interessieren sich auch andere dafür.
Kaum mehr werden Konflikte zwischenmenschlich gelöst. Advokaten steigen bei jeder kleinen Gelegenheit für einen "in den Ring".
Egal ob in Familien, der Bekannt- oder Nachbarschaft und Unternehmen. Oft sieht man sich zweimal - nämlich vor Gericht. Läuft es schlecht für einen - Pech gehabt. Krypto wird heute schnell zur Masse, für Mitarbeiter, Ehepartner oder Kinder bei Rechts-oder Erbstreitigkeiten.
Strafen, Steuern, Schulden, Alimente, Geldwäsche. Es gibt viele Gründe Vermögen zu pfänden oder zu beschlagnahmen. Nie war es einfacher Vermögen aufzuspüren. Digitale Transferspuren - öffentliche Blockchain und Adressen - Meldverpflichtungen von Banken und Börsen. Und Mitwisser im eigenen Umfeld. Da lässt sich inzwischen einiges rausschlagen.
wo beginnt die vorvertragliche Pflicht zur Aufklärung von Anbieter?
Risiko Gesundheit.
auch hier weiß man nicht, ob - wann und wie es einen erwischt.
Manche Gesundheitsschäden können so verheerend sein wie Naturgewalten. Sie kommen aus dem Nichts - sie kündigen sich oft nicht an. Was zählt ist ein Plan.
Wer weiß dann noch, wo das Vermögen liegt und wie es gesichert war und welche Personen noch beteiligt sind. Gut, wenn man noch selbst agieren kann, wenn man alt, krank oder dement ist.
wo beginnt die vorvertragliche Pflicht zur Aufklärung von Anbieter?
AufklärungspflichtTechnik.
Ziwschen "gut "versteckt - "und zu gut" versteckt - liegt nicht viel. Wieviel Kryptovermögen ist mit PrivateKeys auf irgendwelchen Speichern gelandet und verschwunden.
Gerade Bitcoin sind gekommen um zu bleiben! Für viele eine lange Zeit oder sogar ein Leben lang. Als Absicherung für später.
Wer kann schon sagen, welche Sicherung wie viel Zeit überdauern kann. Eine Notiz aus Papier? Verblasst. Eine Speicherung auf Festplatte, USB-Speicher? Wie lange haben CD oder Disketten gehalten? Digitale Anschlüsse und Formate ändern sich alle paar Jahre.
Was ist noch nach ein paar Jahren kompatibel miteinander? Welche Software besteht noch später? Gibt es das Unternehmen noch oder Updates? Technk ist immer im Wandel und stellt eine große Herausforderung für Krypto-Sicherungen dar, wenn man für 10 oder 20 Jahre plant.
wo beginnt die vorvertragliche Pflicht zur Aufklärung von Anbieter?
Aufklärungspflicht Mensch.
Eigene Fehler und Unachsamkeiten bei der Aufbewahrung und Sicherheit von Kryptovermögen kostet Millionen.
Wie schnell geht der Überblick verloren bei mehreren Soft-und Hardware-Wallets und der Zugänge, wenn keine Ordnung herrscht. Wer hat welche Schlüssel und Wallets - wem wurden die Zugänge mitgeteilt. Was ist wo gespeichert, notiert und verwahrt?
Wie oft werden aus Sorglosigkeit immer die gleichen PIN verwendet, Seedphrasen von Wallets vertauscht, Notizen verlegt oder Speicher gelöscht?
wo beginnt die vorvertragliche Pflicht zur Aufklärung von Anbieter?
Vereinbare eine kostenlose Videoberatung
Lass uns analysieren, wo Deine Aufklärungspflichten bestehen und Haftungsrisiken lauern können. Es dauert nur 30 Minuten.