FINMA Aufsichtsmitteilung 01/2026:
Verwahrung kryptobasierter Vermögenswerte – Was bedeutet das für Bitcoin-Selbstverwahrung?
FINMA Aufsichtsmitteilung 01/2026:
Verwahrung kryptobasierter Vermögenswerte Was bedeutet das für Bitcoin‒Selbstverwahrung?
Von Torsten Schmitz, CEO & Gründer von trust4money.de Böblingen, Januar 2026
FINMA Aufsichtsmitteilung 01/2026: Strengerer Schutz für Krypto‒Verwahrung. Konkursschutz, Private‒Key‒Sicherung und Aussonderbarkeit im Vordergrund. trust4money & SeedPro inkl. Endless Trust Custody erfüllen viele Anforderungen bereits Zweck‒ und Transaktionsbindung als Gamechanger für Banken und Institutionelle
Am 12. Januar 2026 hat die Schweizer FINMA ihre Aufsichtsmitteilung 01/2026 „Verwahrung von kryptobasierten Vermögenswerten“ veröffentlicht. Sie reagiert auf das wachsende Interesse an Bitcoin und anderen Kryptowährungen und legt den Fokus klar auf Kundenschutz. Die Mitteilung benennt die zentralen Risiken – Cyber-Attacken, unzureichende Sicherung von Private Keys, Abhängigkeiten von Drittverwahrern – und präzisiert, wie diese minimiert werden müssen. Besonders hervorgehoben werden Konkursschutz und Aussonderbarkeit: Vermögenswerte müssen im Insolvenzfall des Verwahrs eindeutig dem Kunden zugeordnet bleiben können. Seit dem DLT-Mantelerlass gilt in der Schweiz bereits ein umfassender Schutz (Art. 37d i.V.m. Art. 16 Ziff. 1bis BankG sowie Art. 242a SchKG), doch die FINMA fordert nun eine noch sorgfältigere Umsetzung, inklusive prudentieller Aufsicht bei Verwahrer:innen und gleichwertigem Schutz bei Auslandsdelegationen.
Für Vermögensverwalter gelten strenge Vorgaben nach Art. 24 Abs. 1 FINIV: Die Verwahrung muss bei beaufsichtigten Instituten erfolgen, mit Ausnahmen nur unter kumulativen Bedingungen – umfassende Kundenaufklärung über Risiken, Hinweis auf Alternativen und schriftliche Zustimmung. Die Mitteilung orientiert sich teilweise an Entwicklungen wie der EU-MiCAR und betont: Technische Robustheit, Fachwissen und Transparenz sind unverzichtbar. Genau in diesem Kontext positioniert sich trust4money mit SeedPro und dem Trust‒Custody‒System – insbesondere der höchsten Stufe Endless Trust Custody – als praxisnahe Lösung, die viele der FINMA-Erwartungen bereits heute erfüllt.
Die FINMA warnt eindringlich vor den Gefahren einer nicht ausreichend sorgfältigen Private-Key-Sicherung. Cyber-Risiken und der Verlust von Zugangsdaten können Vermögen unwiederbringlich vernichten. SeedPro geht hier einen anderen Weg als reine digitale Custody-Lösungen. Wir setzen auf analoge, modulare Backups: stabile Stahlplatten, NFC-Karten und sichere Splits. Die Seed Phrase wird nie komplett an einem Ort gehalten, sondern physisch auf mehrere unabhängige Teile verteilt – air-gapped und manipulationssicher. Dadurch sinkt die Exposition gegenüber Hacking oder technischen Fehlern massiv. Das entspricht dem, was die FINMA als notwendige technische Infrastruktur und sorgfältigen Umgang mit Keys verlangt.
Noch entscheidender ist der Aspekt des Konkursschutzes und der Aussonderbarkeit. Die FINMA macht klar: Assets müssen im Konkurs eines Verwahrs aussonderbar bleiben, ohne dass Netting oder Verrechnung den Kunden benachteiligt. Klassische zentrale Modelle bergen hier oft Restrisiken. Bei trust4money vermeiden wir das durch konsequentes physisches Splitting und rollenbasierte Governance. Es gibt keinen einzelnen Verwahrer mit voller Kontrolle – stattdessen verteilen Security‒Professionals, Notare und Treuhänder die Verantwortung. Im Ernstfall bleibt das Asset dem Kunden eindeutig zugeordnet. Besonders Endless Trust Custody geht noch einen Schritt weiter: Hier kommt eine vertraglich fixierte und notariell beglaubigte Zweck- und Empfängerbindung hinzu. Jede Transaktion wird nicht nur auf Einstimmigkeit geprüft, sondern zusätzlich auf Zweckerfüllung – mit echter Sperrminorität durch den Treuhänder. Das verhindert Rehypothecation, ungewollte Spekulation, Lending oder falsche Auszahlungen und garantiert die Rückgabe exakter Original-Bitcoin, nie Äquivalente oder Fiat.
Die FINMA betont die sorgfältige Auswahl und Überwachung von Drittverwahrern – bei Delegation muss Äquivalenz und prudenzielle Aufsicht gegeben sein. Unser Modell delegiert nicht an einen zentralen Dritten, sondern verteilt Verantwortung auf mehrere neutrale Rollen: physische Komponenten plus vertragliche Prüfpflichten. In Endless Trust Custody prüft der Treuhänder aktiv jede Transaktion auf Einhaltung der fixierten Zwecke (z. B. reine langfristige Wertaufbewahrung) und autorisierter Empfänger (Whitelist oder Chain-Analyse). Bei Nichteinhaltung blockiert er – das schafft eine harte, durchsetzbare Bindung, die weit über reine Segregation hinausgeht. Für Schweizer Vermögensverwalter oder Banken, die Ausnahmen nutzen wollen, bieten wir die passenden Elemente: detaillierte Risikohinweise, transparente Verträge, dokumentierte Zustimmung und revisionssichere Nachweisführung. Transparenz und umfassender Kundenschutz stehen im Kern der Mitteilung. Institute müssen für angemessene Verwahrung sorgen und unzureichende Konstellationen anpassen. Genau das leistet trust4money seit jeher: revisionssichere Dokumentation, Integration in Estate-Planning und Nachlassregelungen, Beratung zu Compliance und Governance. Endless Trust Custody bindet das Ganze noch enger an den Kunden: Transaktionsbindung durch aktive Zweckprüfung und Kundenbindung durch Empfänger-Whitelist sorgen dafür, dass das Vermögen genau so bleibt, wie es gedacht ist – langfristig, sicher und ohne Überraschungen.
Endless Trust Custody der Goldstandard
Die vertraglich fixierte, notariell beglaubigte und prüfbare Bindung jeder Transaktion an einen klar definierten Zweck und autorisierte Empfänger mit echter Sperrminorität durch den Treuhänder, um Missbrauch, Rehypothecation, Lending oder ungewollte Auszahlungen dauerhaft zu verhindern. In der Praxis wird dieses Konzept als Endless Trust Custody, Zweckgebundene Treuhandverwahrung oder Transaktions‒ und Empfängerbindung bezeichnet.
Die höchste Stufe der rollenbasierten Mitverwahrung: Jede Bewegung wird aktiv auf Einhaltung der festgelegten Zwecke (z. B. reine Wertaufbewahrung, Erbschaftsregelung, Stiftungszweck) und der Whitelist‒Empfänger geprüft inklusive Chain‒Analyse bei Bedarf. Der Treuhänder blockiert automatisch bei Abweichung und gewährleistet die Rückgabe exakter Original‒Bitcoin, nie Äquivalente oder Fiat.
zweckgebundene, manipulationssichere Bitcoin‒Verwahrung
Der Goldstandard, den Banken bei institutioneller Mitverwahrung, Family Offices bei Nachlassplanung oder Vermögensverwaltern bei Compliance-Prüfungen fordern – und der Ihr digitales Vermögen wirklich langfristig, konform und unantastbar macht.
Die Aufsichtsmitteilung 01/2026 ist ein Weckruf: Wer Krypto‒Assets verantwortungsvoll verwahren will, muss Risiken proaktiv adressieren. trust4money und SeedPro mit Endless Trust Custody als stärkster Ausbaustufe tun genau das. Physisches Splitting minimiert Key‒Risiken, Multi‒Party‒Governance sichert Aussonderbarkeit, Zweck‒ und Transaktionsbindung verhindert Missbrauch. Das Modell ist MiCAR‒ und FINMA‒kompatibel, lizenzfrei und ideal als Ergänzung zu regulierter Bank‒Custody.
Hast Du Fragen, wie Endless Trust Custody in Deine Struktur passt ob als Family Office, Stiftung, Bank oder Vermögensverwalter? Oder möchtest Du wissen, wie die Zweckbindung konkret Deine Bitcoin‒Sicherheit FINMA‒konform verstärkt? Vereinbare gerne ein unverbindliches 15‒Minuten‒Gespräch wir sind für Dich da.
Der nächste Schritt ist kein Klick.
Wenn Bitcoin Teil einer Gemeinschaft wird, reichen technische Lösungen nicht mehr aus. Dann geht es um Verantwortung. Um Rollen. Um Entscheidungen, die auch dann tragen, wenn Menschen wechseln, Zeit vergeht oder Druck entsteht. Wir entwickeln Sicherheitsstrukturen gemeinsam mit denen, die Verantwortung nicht delegieren – sondern gestalten wollen.
Einladung zum Gespräch.
Wenn du dich in diesen Gedanken wiederfindest, wenn du spürst, dass Selbst- oder Fremdverwahrung für deine Situation nicht mehr ausreichen, dann ist jetzt nicht der Moment für ein Produkt. Dann ist es der Moment für ein Gespräch.
Lass uns gemeinsam klären, welche Form von gemeinschaftlicher Sicherheit für dich, dein Unternehmen oder deine Struktur tragfähig ist.
Gebe den richtigen Anfragetyp an, um die Anfrage an die richtige Abteilung weiterzuleiten
Gemeinsame Verwahrung
als Standard
Eine Chance für die Zukunft
Gemeinsame Verwahrung als Standard
MiCAR* Berücksichtigung hybrider Modelle eine Vision
MiCAR ist ein großer Schritt nach vorn, aber ihre binäre Perspektive könnte aus der Zeit vor weit verbreiteten MPC*- und Key-Splitting-Technologien stammen. Hybride Verwahrungsmodelle* mit geteilter Hoheit sind sicherer, einfacher und günstiger – und sie machen viele der strengen Regeln überflüssig.
MiCAR* light eine Variante an der wir arbeiten
Das könnte den Markt öffnen: Banken und traditionelle Institute könnten viel leichter einsteigen, digitale Assets schützen und eine „MiCAR* light“-Variante nutzen. Weniger Bürokratie, mehr Innovation, besserer Schutz für alle. Das ist meine persönliche Einschätzung – keine offizielle Meinung. Aber ich denke, es lohnt sich, darüber zu reden. Was halten Sie davon? Teilen Sie gerne Ihre Gedanken in den Kommentaren.
Trust Custody Endless = Ultimate + vertraglich fixierte & prüfbare Zweck‒/Empfängerbindung
+ integrierte Prüfroutine durch Treuhänder-Sperrminorität. Dadurch wird Spekulation, Rehypothecation und ungewollte Netting im Insolvenzfall unmöglich – Kunden bekommen garantiert ihre originalen Bitcoin zurück.
verwendeter Fachbegriff: Rehypothecation
Rehypothecation ist ein Fachbegriff aus dem Finanzbereich, der auf Deutsch am besten mit „Weiterverpfändung“ oder „Wiederverpfändung“ übersetzt wird. Es klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach erklärt: Stell dir vor, du gibst deiner Bank oder deinem Broker Wertpapiere (z. B. Aktien oder Bitcoin) als Sicherheit (Pfand/Collateral) für einen Kredit oder ein Margin-Konto ab. Das ist normal – das nennt man Hypothecation (Verpfändung). Bei Rehypothecation (Weiterverpfändung) nimmt der Broker/Bank diese deine Sicherheiten und verwendet sie selbst nochmal als Pfand, um sich eigenes Geld zu leihen oder eigene Trades abzusichern. Deine Assets werden also quasi mehrmals „wiederverwendet“ – oft ohne dass du das direkt mitbekommst.
Einfaches Beispiel: Du hinterlegst bei deinem Broker 100.000 € in Aktien als Sicherheit für einen Kredit. Der Broker nimmt genau diese Aktien und verpfändet sie weiter an eine andere Bank, um sich selbst günstig Geld zu leihen. Wenn jetzt alles gut läuft, merkt niemand was. Aber bei Problemen (z. B. Insolvenz des Brokers wie bei Lehman oder FTX) kann es passieren, dass deine ursprünglichen Assets „verloren“ gehen oder nur noch als Gläubigerforderung behandelt werden – weil sie schon für die Schulden anderer verpfändet wurden. Genau deswegen ist das in der Krypto-Welt (und bei trust4money) so ein großes Thema: Viele wollen das komplett verbieten oder stark einschränken, damit Kunden im Ernstfall wirklich ihre originalen Bitcoin zurückbekommen – und nicht nur einen Anspruch auf irgendwas Ähnliches.
Kurz gesagt: Weiterverpfändung = Deine Sicherheiten werden vom Verwahrer nochmal als eigene Sicherheiten benutzt. Risiko: Hohe Hebelwirkung, aber auch systemisches Risiko (wie in der Finanzkrise 2008).
verwendeter Fachbegriff: Netting
Was bedeutet Netting im Insolvenzfall? Netting (Aufrechnung oder Saldierung) ist ein Verfahren, bei dem alle gegenseitigen Forderungen und Schulden zwischen Kunde und Verwahrer zu einem einzigen Netto-Betrag zusammengefasst werden. Im Insolvenzfall einer Börse oder Bank werden offene Positionen bewertet und verrechnet – oft zu Lasten der Kunden. Statt die originalen Bitcoin zurückzubekommen, erhalten sie meist nur einen saldierten Restwert (z. B. in Euro oder anteilig), weil die Assets bereits in der Insolvenzmasse „verrechnet“ wurden. Endless Trust Custody verhindert genau das: Durch strenge Zweckbindung und Treuhänder-Prüfung bleibt die Rückgabe der exakten Original-Coins garantiert – kein Netting möglich. Beispiel einfach erklärt (Krypto-Kontext): Eine Börse (Verwahrer) hat von 100 Kunden je 1 BTC verwahrt, aber intern diese BTC für eigene Trades oder Lending genutzt. Bei Insolvenz der Börse: Ohne Netting müssten Kunden einzeln ihre BTC zurückfordern – oft scheitert das, weil die Assets schon weg sind → sie landen in der Insolvenzmasse und bekommen nur eine Quote (z. B. 5–10 %). Mit starkem Close-out Netting (wie in vielen Rahmenverträgen) werden alle Positionen der Börse mit dem Kunden saldiert: Wenn der Kunde noch offene Margin-Schulden hat, wird das gegengerechnet. Am Ende bleibt oft nur ein kleiner Netto-Betrag übrig, und der Kunde bekommt nicht seine originalen BTC zurück, sondern nur den Saldo (oder gar nichts, wenn negativ). Warum ist das in Krypto so problematisch? Viele wollen genau das vermeiden, was du mit Endless Trust Custody löst: Die Kund:innen sollen exakt ihre originalen Bitcoin zurückbekommen – nicht einen saldierten Netto-Betrag in Euro oder anderen Assets. Netting führt oft zu Verlusten für Kunden, weil ihre Assets in der Masse „verschwinden“ und nur quotenmäßig ausgezahlt werden. Deshalb sind Modelle wie deins (Zweckbindung + Sperrminorität) so wertvoll: Sie machen Netting in diesem Sinne unmöglich oder stark einschränkbar.
Wie läuft Endless Trust Custody konkret ab?
Die Abläufe sind bei allen Trust Custody Varianten die gleichen und werden hier: https://trust4money.de/treuhandablauf ausführlich beschrieben.
Schritt 1: Vorgespräch & individuelle Bedarfsanalyse
Kostenloses Vorabgespräch, dann Zoom-Gespräch (60–90 Min.): Wir analysieren Ihre Situation (z. B. Fremdvermögen einer Bank, Family Office, Stiftung), definieren den gewünschten Zweck (z. B. „ausschließlich langfristige Wertaufbewahrung, keine Spekulation, keine Lending“) und die autorisierten Empfänger (z. B. „nur Wallets des Kunden X mit nachgewiesener BTC-Historie“ oder „nur bei Erfüllung von Bedingung Y“). Erste Vertragsentwürfe werden skizziert.
Schritt 2: Vertragsgestaltung mit Zweck- und Empfängerbindung
Erstellung des individuellen Verwahrungs- und Rekonstruktionsvertrags inkl. Anlage: Explizite Festlegung der Zwecke (unveränderbar, z. B. „Auszahlung nur zur Übergabe an berechtigte Erben“ oder „nur an Kunden-Wallets mit gleichem Asset-Typ“). Liste der autorisierten Empfänger (Adressen, Kriterien, z. B. via Whitelist oder Prüfregeln). Herausgabebedingungen des Wallets/Seeds: Jede Transaktion oder Rekonstruktion erfordert nicht nur Einstimmigkeit (3-von-3: Notar + zwei Treuhänder), sondern zusätzlich die positive Prüfung der Zweck- und Empfängerbindung. Haftungsregelungen für Treuhänder (Prüfpflicht) und Sanktionen bei Nichteinhaltung.
Schritt 3: Notarielle Beglaubigung
Hybrider/online-Termin beim Notar: Alle Parteien unterzeichnen die Verträge (inkl. der neuen Anlagen zu Zweck/Empfänger). Der Notar beglaubigt die Einstimmigkeitsregel, die Bindung und die Prüfpflicht der Treuhänder. Das schafft gerichtsfeste Durchsetzbarkeit (§ 675 BGB Treuhandrecht + MiCAR-Konformität).
Schritt 4: Technisches Onboarding (wie bei Ultimate)
Präsenz-Termin (air-gapped, 3–4 Std.): Seed-Generierung (BIP39), KeySplit in Positions-Codes, Programmierung NFC-Karten, Verteilung, Vernichtung temporärer Daten. Wallet wird eingerichtet (Multisig mit Treuhänder-Beteiligung).
Schritt 5: Prüfroutine bei jeder Beantragung (der Kern-Neuerung)
Bei jeder Anfrage zu Transaktion oder Schlüsselwiederherstellung (z. B. per Hotline/E-Mail): Alle drei Beteiligten (Notar + zwei Treuhänder) prüfen zunächst die Einstimmigkeit (wie bei Ultimate). Zusätzlich prüft der designierte „Prüf-Treuhänder“ (festgelegt im Vertrag) die Zweck- und Empfängerbindung: Passt die angefragte Transaktion exakt zum vertraglich vereinbarten Zweck? Ist der Empfänger autorisiert (Wallet-Adresse prüfen, ggf. via Chain-Analyse oder Whitelist)? Nur bei positiver Doppelprüfung (Einstimmigkeit + Bindung) wird freigegeben (Rekonstruktion oder Walletherausgabe zur Signatur). Ablehnung wird protokolliert und begründet (gerichtsverwertbar). Dokumentation: Jede Prüfung wird zeitgestempelt, protokolliert und archiviert.
Schritt 6: Laufende Betreuung & jährliche Revision
Wie bei Ultimate: Jährliche Integritätsprüfung (physisch/hybrid), Dummy-Rekonstruktion, Hotline-Support. Zusätzlich: Optionale jährliche Überprüfung der Zweck-/Empfänger-Liste (bei Bedarf Anpassung per notarieller Ergänzung).
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