Die Zukunft liegt deshalb nicht im Gegensatz zwischen Self‒Custody und institutioneller Verwahrung. Sie liegt in einer begleiteten, strukturierten Form der Selbstverwahrung, die man auch als Group Custody bezeichnen kann. Wallets sind dann nicht mehr Ausdruck persönlicher Unabhängigkeit, sondern Bestandteil einer Sicherheitsarchitektur. Zugriff wird geteilt, Verantwortung verteilt, Prozesse werden dokumentiert und überprüfbar gemacht. Gerade bei höherem oder gemeinschaftlichem Vermögen ist das keine Komfortlösung, sondern eine zwingende Voraussetzung für reale Sicherheit. Es geht nicht um Kontrolle, sondern um Schutz durch Struktur.
In klassischen Vermögensklassen ist es selbstverständlich, dass Verwahrung, Zugriff und Kontrolle getrennt sind. Banktresore, treuhänderische Konstruktionen, notarielle Aufsicht und klar formulierte Herausgaberegeln sind keine Einschränkung, sondern Ausdruck von Verantwortung. Diese Logik lässt sich auf Bitcoin und andere digitale Vermögenswerte übertragen, ohne zwangsläufig eine Kryptoverwahrlizenz zu erfordern. Entscheidend ist nicht, wer Vermögenswerte hält, sondern wie Zugriff organisiert, überwacht und freigegeben wird. Banken können hier eine zentrale Rolle übernehmen, indem sie sichere Schlüsseldepots bereitstellen, Herausgaberegeln treuhänderisch überwachen und Governance‒Strukturen schaffen, die sowohl rechtlich als auch organisatorisch tragfähig sind.