eine zukunftsweisende Bitcoin‒Lösung: das SeedPro‒Vesting‒Modell.
Damit können Unternehmen ihren Mitarbeitenden Bitcoin-Sparpläne anbieten – sicher, steuerlich transparent und unabhängig von Börsen. Du erfährst hier, wie das Modell technisch funktioniert, welche Rollen (Unternehmen, Mitarbeiter, Treuhänder) beteiligt sind, in welchem Zeitraum der Zugriff erfolgt und welche Vorteile sich daraus für beide Seiten ergeben können.
Du hast Fragen über Bitcoin Sparpläne?
Wie funktionieren Bitcoin Sparpläne für Mitarbeiter? Worauf ist bei Bitcoin-Sparplänen steuerlich zu achten? Für wen sind Bitcoin Sparpläne etwas? Wie unterscheiden sich direkte Sparpläne von Börsenangeboten? Bitcoin Sparplan an Anreiz für Mitarbeiter
Bitcoin Sparplan als Bindungsinstrument für Mitarbeiter

Bitcoin als moderner Vermögensbaustein für Mitarbeiter sicher, flexibel und steuerlich fair

Bitcoin Sparplan
im Unternehmen für Mitarbeiter
Das SeedPro-Vesting-Modell bietet Unternehmen in Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden eine innovative Form der betrieblichen Vermögensvorsorge anzubieten: einen Bitcoin-Sparplan, der erst nach einer bestimmten Zeit (der sogenannten Vesting-Periode) vollständig an den Mitarbeitenden übergeht. So entsteht ein zukunftsfähiges Modell zur Mitarbeiterbindung – ohne die rechtlichen und technischen Risiken klassischer Kryptoverwahrung.
🔹 Wie das Modell funktioniert
Das Unternehmen trifft eine inhaltliche Vereinbarung mit den Mitarbeitenden und richtet ein individuelles Bitcoin-Wallet ein, das über das SeedPro-System mehrfach abgesichert ist. Dabei werden die Zugangsdaten (Seedphrase) in drei getrennte Bestandteile aufgeteilt:
1. SeedList (alle Seedwörter mit positionierten Schlüsselwörtern)
2. KeyCode (z. B. auf NFC‒Karte)
3. PIN (Aktivierungscode für das Wallet)
Diese drei Komponenten werden getrennt aufbewahrt. Der Treuhänder sichert die SeedList und das Hardware-Wallet in einem physischen Tresor. Das Unternehmen hält nur den KeyCode und die PIN. Der Mitarbeitende erhält zunächst keine Zugangsdaten. Dadurch kann niemand allein über das Wallet verfügen. Die Bitcoin bleiben bis zur Übergabe nach Ablauf der Sperrfrist vollständig geschützt.
🔹 Die Vesting‒Phase
Der Arbeitgeber zahlt für eine vereinbarte Zeitspanne, z.B. 3 Jahre monatlich einen bestimmten Betrag (z. B. 50–200 €) in Bitcoin ein. Die Coins werden automatisch gekauft (z. B. über 21Bitcoin, Relai oder Bitpanda) und auf das SeedPro-Wallet gebucht, das der Treuhänder verwahrt. Während dieser Zeit hat der Mitarbeitende keinen Zugriff auf das Wallet, keinen steuerlichen Zufluss (da er keine Verfügungsmacht hat), aber eine Anwartschaft, also ein künftiges Anrecht auf die Bitcoin nach Ablauf der Frist. Nach z. B. drei Jahren läuft die Vesting-Periode ab. Der Mitarbeitende kann dann frei entscheiden, ob er die Überlassung der Zugangsdaten annimmt oder ablehnt, da eine sofortige Lohnsteuerpflicht für den gesamten Betrag auf einmal ausgelöst wird. Bei Annahme: Er erhält die vollständigen Wallet-Zugangsdaten und wird damit Eigentümer der Bitcoin. Ab diesem Zeitpunkt beginnt seine steuerliche Haltefrist von einem Jahr (§ 23 EStG). Nach Ablauf dieses Jahres kann er die Bitcoin steuerfrei verkaufen. Bei Ablehnung: Die Coins bleiben im Besitz des Unternehmens, das sie neu zuteilen oder veräußern kann. Es entsteht kein steuerlicher Zufluss für den Mitarbeitenden.
🔹 Sicherheit und Rollenverteilung
Unternehmen: Zahlt die monatlichen Beiträge, hält KeyCode + PIN, besitzt aber kein wirtschaftliches Eigentum an den Coins. Treuhänder: Verwahrt Hardware-Wallet + SeedList sicher im Tresor und stellt Unabhängigkeit sicher. Mitarbeitender: Erwirbt nach Ablauf der Vesting-Periode das Recht auf die Bitcoin und kann die Übergabe annehmen oder ablehnen. Bis zum Vesting-Ende besitzt niemand allein den vollständigen Schlüssel – was ein hohes Maß an technischer und rechtlicher Sicherheit bietet.
🔹 Steuerliche Einordnung
Während der Vesting-Phase entsteht keine Lohnsteuerpflicht, da der Mitarbeitende die Coins nicht kontrollieren oder nutzen kann. Die Steuer fällt erst bei Annahme der Überlassung an. Kleine monatliche Beiträge (unter 50 €) können sogar als steuerfreier Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG) gestaltet werden – ähnlich wie ein Tankgutschein oder Jobrad. Bei höheren Beträgen (z. B. 100–200 €) handelt es sich um eine freiwillige Zusatzvergütung, die erst bei Annahme versteuert wird. Nach Übergabe beginnt die einjährige Haltefrist, nach der ein Verkauf der Bitcoin steuerfrei möglich ist. der Unternehmer muss den Wertzuwachs im Vesting Zeitraum nicht versteuern, da auch für ihn erst der Wertzufluss nach Annahme der Seedlist als Schlüsselteil durch den Treuhänder ensteht.
🔹 Typische Vertragsgestaltung
Der Bitcoin-Sparplan gilt als freiwillige, jederzeit widerrufbare Zusatzleistung des Unternehmens. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen verfällt der Anspruch auf die noch nicht „verdienten“ Bitcoin. Dieses Prinzip ist bekannt aus Mitarbeiterbeteiligungen oder Aktienoptionsprogrammen. Bis zum Ablauf der Vesting-Periode handelt es sich also nicht um endgültig gewährte Vergütung, sondern um eine Anwartschaft. Das Unternehmen bleibt bis dahin formaler Eigentümer der Coins, ohne über sie verfügen zu können.
🔹 Vorteile für Mitarbeitende
1. Langfristiger Vermögensaufbau in Bitcoin
2. Hohe Sicherheit durch geteilte Verwahrung
3. Steueraufschub bis zur Annahme
4. Steuerfreiheit nach 1 Jahr Haltefrist
5. Volle Eigentümersouveränität nach Übergabe
🔹 Vorteile für Unternehmen
1. Kein Kryptoverwahrgeschäft → keine BaFin-Lizenz nötig 2. Steuerlich klar trennbarer Zuflusszeitpunkt 3. Keine Verwahr- oder Missbrauchsrisiken 4. Stärkere Mitarbeiterbindung durch innovative Benefits 5. Kompatibel mit klassischer betrieblicher Altersvorsorge
🔹 Vergleich zu anderen Modellen
1. Börsenkonto im Namen des Mitarbeiters: Der Mitarbeitende hat sofort Eigentum – aber auch sofort Lohnsteuerpflicht. Keine Sperrfrist möglich, keine Haltefriststeuerfreiheit.
2. Börsenkonto im Namen des Unternehmens: Das Unternehmen verwahrt die Bitcoin für Dritte und benötigt dafür eine BaFin-Lizenz (§ 1 Abs. 1a KWG). Hoher administrativer und regulatorischer Aufwand.
3. SeedPro-Modell: Keine Lizenzpflicht, kein unmittelbarer Steuerzufluss, hohe Sicherheit und klare Trennung der Rollen.
🔹 Fazit
Das SeedPro-Vesting-Modell schafft ein völlig neues Konzept der digitalen Mitarbeiterbeteiligung.
Rechtssicher, steuerlich klar geregelt, unabhängig von Banken oder Börsen – und mit echtem Bitcoin-Eigentum nach Ablauf der Vesting-Zeit.
So entsteht ein modernes Instrument zur Mitarbeiterbindung, Altersvorsorge und finanziellen Selbstbestimmung in einer Zeit, in der digitale Vermögenswerte immer wichtiger werden.